Grundversorgungsverordnung (GVV)
In der seit Ende Oktober 206 geltenden "Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzverordnung im Energiebereich", kurz Grundversorgungsverordnung (GVV), regelt der Gesetzgeber Spielregeln, nach denen Haushaltskunden im allgemeinen Tarif mit Strom versorgt werden.
Soweit ein Stromabnehmer keinen anderweitigen Vertrag hat, fällt er in die so genannte Ersatzversorgung. Auch in diesen Fällen wird die Stromlieferung entsprechend der GVV abgewickelt.
Diese Verordnung wird bei Strom- und Gaslieferverträgen meist als Ergänzung zum Energieliefervertrag beigefügt.
Der vollständige Gesetzestext ist als PDF auf den Seiten des Bundesgesetzblatts online abrufbar.
