Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, beschreibt die Abnahmeverpflichtungen der Stromnetzbetreiber zur Einspeisung regenerativer Energien. In der Mindesteinspeisevergütung wird geregelt wie hoch die gesetzlich garantierten Vergütungen sind, die der Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien erhält. Hierbei handelt es sich um Stromerzeugungsanlagen, die Strom aus der Nutzung der Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft, Erdwärme und der Nutzung von Biomasse erzielen.
Der garantierte Vergütungszeitraum für die Erzeuger beträgt zwischen 15 und 20 Jahren. Mit dieser Vergütungsgarantie soll der technologische Ausbau der Energieerzeugung gefördert werden.