Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, beschreibt im Detail die Ausgestaltung der rechtlichen Vorgaben beim Betrieb von Gebäuden und ist insofern die Handlungsvorgabe, die das Energieeinspargesetz als Ausführungsbestimmung ergänzt.
Es geht bei der Energieeinsparverordnung um die Einzelheiten zu Vorgaben bezüglich Jahresprimärenergiebedarf, Mindestwärmeschutz, Dichtheit von Gebäuden, Transmissionswärmeverluste (Wärmebrücken) und die Errichtung und den Betrieb von wärmetechnischen Anlagen und Anlagen zur Warmwassererzeugung.
Hier werden auch die Details zum so genannten Energiepass beschrieben, dessen Einführung grundsätzlich durch das Energieeinspargesetz rechtlich abgesichert wurde.