FAQ - Häufig gestellte Fragen
Am einfachsten und schnellsten über den findhouse
Tarifrechner.
Es kommt darauf an, wie Ihr Vertrag aussieht. In den meisten Fällen ist ein Stromliefervertrag ohne eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen oder der Vertrag verlängert sich nach einem bestimmten Zeitraum automatisch. Ihre Vertragssituation ist im Stromliefervertrag enthalten. Sollten Sie keinen Stromliefervertrag haben, werden Sie wahrscheinlich im Rahmen der Grundversorgung beliefert. In einem solchen Fall haben Sie jederzeit das Recht, eine Kündigung des Liefervertrages auszusprechen. Soweit Sie den Stromliefervertrag bei einem neuen Lieferanten abschließen, wird dieser (wenn er von Ihnen bevollmächtigt ist) den bestehenden Stromliefervertrag kündigen. Dies ist bei unseren Vertragsempfehlungen bereits vorgesehen.
Nein, Ihr Zähler wird vom neuen Stromlieferanten beim Netzbetreiber gemietet und bleibt unverändert erhalten.
Wie in den letzten Jahren vermehrt umgesetzt, liest der Stromkunde seinen Verbrauch in der Regel selbst ab und meldet diesen dem Stromlieferanten einmal im Jahr. Bei einem Wechsel sendet Ihnen der neue Lieferant eine Karte zu mit der Bitte, den Zählerstand zum Wechseltermin aufzuschreiben und an den Lieferanten zurück zu senden. Statt der Karte können Sie eventuell auch online Ihre Zählerstände eingeben. In Zukunft werden Sie regelmäßig die Jahreszählerstände selbst ablesen und an den Lieferanten weiter geben. Sollten Sie nicht selbst ablesen, wird Ihr Verbrauch anhand von Vorjahreswerten geschätzt.
Das kommt auf Ihren Stromliefervertrag an. Soweit Sie einen so genannten „allgemeinen Tarif“ haben, können Sie sehr kurzfristig Ihren Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Bei allen Verträgen mit einer festen Laufzeit müssen Sie den regulären Kündigungstermin einhalten. Die Kündigungsfristen können Sie Ihrem gültigen Stromliefervertrag entnehmen.
Folgende Punkte sind beim Abschluss eines neuen Stromliefervertrages wichtig:
- Laufzeit des Vertrages: eine Vertragslaufzeit von einem bis zwei Jahren ist bei einem neuen Vertrag üblich. Da allgemein die Preise für Energie eher steigen als sinken werden ist eine langfristige Preisstabilität grundsätzlich positiv.
- Preisgarantie des Vertrages: die Preisgarantie bestimmt denjenigen Zeitraum in dem ein feststehender Tarif für den Kunden gültig ist. Die Preisgarantie ist grundsätzlich begrenzt, da auch der Lieferant seinen Strom in der Regel nur für eine bestimmte Zeit einkauft.
- Kündigungsmöglichkeiten bei Preisänderungen: hier sollten Sie darauf achten, dass der Lieferant keine Generalvollmacht erhält, um jederzeit und aus welchem Grunde auch immer die Preise zu verändern. Die entsprechende Klausel finden Sie häufig im Vertrag oder den AGB des Lieferanten. Positiv formuliert heißt das: Achten Sie darauf, dass bei Preisänderungen der Lieferant immer eine bestimmte Frist einhalten muss, in der Sie als Kunde den Vertrag kündigen können. Diese Frist sollte mindestens zwei Wochen betragen. Der Wechsel ist dann in einem solchen Fall frühestens zum Monatsersten des übernächsten Monats möglich.
- Anpassung der Netzentgelte: Die deutsche Netzregulierung hat das Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu senken. Im Stromliefervertrag sollte daher eine Passage enthalten sein, dass Sie als Kunde an den Änderungen der Netzentgelte teilnehmen. Da die Netzentgelte (Miete des Stromnetzes durch den Stromlieferanten) zwischen 30% und 50% des Strompreises ausmachen, sollte auf eine solche Klausel geachtet werden. Derzeit ist diese Preisanpassung, die auch zugunsten des Kunden sein kann, meist kein Bestandteil der Verträge.
Der neue Stromlieferant wird Ihnen eine Bestätigung des Vertrages zusenden (via Email, Fax oder Post). Danach meldet der Lieferant Ihren Zähler zur Abrechnung beim regionalen Netzbetreiber an. Der Netzbetreiber bestätigt dem Lieferanten die erfolgte Anmeldung. Sie erhalten in der Folge den Strom über den neuen Lieferanten – an Ihrem Netzanschluss und Zähler ändert sich nichts.
Der überwiegende Teil des Preises wird durch die Netzkosten (Miete des Stromnetzes um Ihnen Strom zuzuleiten) und Steuern und Abgaben bestimmt. Die Stromerzeugung und der damit zusammenhängende Stromhandel machen einen relativ kleinen Teil aus. Details dazu finden Sie im Kapitel
Strompreis.
Bitte beachten Sie bei einem Umzug, dass Sie möglichst vor dem Einzug einen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten abgeschlossen haben. Am einfachsten geschieht dies über unseren
Stromtarifrechner. Soweit Sie keinen Stromliefervertrag bei einem Umzug abgeschlossen haben, fallen Sie beim regionalen Netzbetreiber unter die so genannte „Grundversorgung“. Die Grundversorgung bedeutet für Sie, dass Ihr Stromtarif relativ teuer ist. Sie sollten in einem solchen Fall so schnell als möglich einen anderen Lieferanten suchen.
Nichts, Ihr Stromanschluss wird bei einem Lieferantenwechsel nicht beeinflusst.
Der Begriff
Ökostrom ist nicht allgemein gültig definiert. In der Regel meint man hiermit die Bereitstellung bzw. Förderung der Stromerzeugung unter Inanspruchnahme
erneuerbarer Energien. Da der Strom an der Steckdose immer den allgemeinen Mix aller Energieträger (Atomkraft; Kohle; Gas; Wind usw.) enthält, kann ein direkter Bezug von Ökostrom nicht erfolgen.
Zur Absicherung der Verbraucher haben verschiedene Institutionen
Zertifikate oder Labels entwickelt. Sie sollen garantieren, dass mit dem Mehrpreis, der bei
Ökostrom gezahlt wird, auch tatsächlich die Erzeugung von Strom durch erneuerbare Energien gefördert wird. Diese Labels unterliegen unterschiedlich strengen Kriterien. Details dazu finden Sie im Kapitel
Ökostrom-Zertifikate.
Da der Hausanschluss und der Zähler bei einem Stromlieferantenwechsel nicht berührt sind, ändert sich nichts an der Stromversorgung. Durch die Netzmiete, die in Ihrem neuen Strompreis enthalten ist, wird die Pflege und der Ausbau des regionalen Stromnetzes garantiert.
Derzeit ist der Wechsel des Nachtstroms aufgrund mangelnder Alternativen kaum möglich. Der Gesetzgeber sieht vor, die Wettbewerbssituation auch in diesem Bereich zu verbessern – in einem solchen Fall ist in Kürze mit neuen Lieferanten zu rechnen.
Das Unternehmen findhouse hat mehrere Standbeine. Zum einen erhält findhouse bei Lieferantenwechsel im Haushaltsbereich vom neuen Stromlieferanten eine kleine Courtage. Zum anderen erhält findhouse bei größeren Unternehmen im Rahmen erfolgsabhängiger Vergütungen Anteile an eingesparten Kosten bzw. vermiedenen Preiserhöhungen.
Ein Zweitarif- oder Schwachlastzähler ist ein Zählertyp, der es den Kunden ermöglicht einen so genannten Niedertarif in Anspruch zu nehmen. Der Niedertarif wird in den verbrauchsschwachen Tageszeiten bzw. Tagen angewandt, an denen die Ware Strom günstig zu haben ist. Dieser Zählertyp wird in der Regel erst ab einem Verbrauch von rund 10.000 kWh/a eingesetzt.
Wir bemühen uns um eine möglichst hohe Aktualität, können jedoch leider keine Gewähr für die angezeigten Preise und Tarife geben.