Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
Das Gesetz über die Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK-Gesetz, fördert den Erhalt, die Modernisierung und den Ausbau der mit fossilen Energien (Kohle, Erdöl und Erdgas) betriebenen KWK-Anlagen.
In diesen KWK-Kraftwerken werden sowohl der Strom als auch die Wärme genutzt, im Gegensatz zu den thermischen Kraftwerken, die nur den produzierten Strom nutzen.
Ein weiterer Vorteil der KWK-Anlagen gegenüber den thermischen Kraftwerken ist, dass durch die kombinierte Förderung eine Nutzung von bis zu 90 % erreicht wird – wesentlich höher als die der thermischen Kraftwerke.
Das Ziel des Gesetzes ist die Minderung der CO² Emissionen.