OK Power Label (Energie Vision e.V.)
Eine Vielzahl von Stadtwerken arbeitet mit dem OK Power-Label. Die Gründungsmitglieder des Vereins sind die Verbraucherzentrale NRW, das Öko Institut und der WWF (World Wildlife Fund). Diese Organisationen stehen für die hohe Zuverlässigkeit der Gütesiegel, die vom Verein Energie Vision e.V. vergeben werden.
Im Mittelpunkt der Vergabekriterien des Gütesiegels OK Power steht die Garantie, dass die mit dem Gütesiegel ausgestatteten Produkte zu einem "zusätzlichen Umweltnutzen" führen. Ein "zusätzlicher Umweltnutzen" entsteht dann, wenn die Nachfrage nach einem Ökostromprodukt zu einer Ausweitung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien führt, die über die Strommenge hinausgeht, die aufgrund öffentlicher Fördermaßnahmen ohnehin erzeugt wird.
Um einen zusätzlichen Umweltnutzen sicherzustellen, muss der Ökostromanbieter den Neubau von Kraftwerken auf der Basis erneuerbarer Energien oder effizienter gasbetriebener Kraft-Wärme-Kopplung nach quantifizierten Mindestbedingungen fördern.
Das Gütesiegel wird für zwei verschiedene Gruppen von Ökostrom-Angeboten vergeben, als Händlermodell und als Fondsmodell.
Händlermodelle
Hier beliefert der Ökostromanbieter den Kunden vertraglich mit Strom aus erneuerbaren Energien oder effizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Um einen Anreiz zum Neubau von Ökostrom-Erzeugungsanlagen zu geben, muss mindestens ein Drittel des Stroms aus Anlagen kommen, die nicht älter sind als sechs Jahre. Ein weiteres Drittel des Stroms muss aus Anlagen kommen, die nicht älter als zwölf Jahre sind.
Fondsmodelle
Hier beliefert der Ökostromanbieter den Kunden vertraglich mit Strom aus erneuerbaren Energien. Kunden fördern den Ausbau erneuerbarer Energien durch die Zahlung eines Aufpreises auf den üblichen Stromtarif. Der Ökostromanbieter unterstützt mit diesem Aufpreis (Förderfonds) die Stromerzeugung in neuen regenerativen Erzeugungsanlagen. Hierbei handelt es sich um Kraftwerke, die ihren Strom nach dem Erneuerbare Energien Gesetz ins Netz einspeisen, bei denen die EEG-Vergütung jedoch nicht zu einer Wirtschaftlichkeit führt. Für beide Produktkategorien gelten darüber hinaus weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der regenerativen Kraftwerke. So sind insbesondere Wasserkraftwerke nur bei Einhaltung ökologischer Kriterien zulässig.
