TÜV Ökostrom-Zertifikat
Damit nicht jeder Stromanbieter seinen Strom als "Öko-Strom" aus erneuerbaren Energien verkaufen kann, haben die Technischen Überwachungs-Vereine das VdTÜV-Merkblatt Nr. 1304 "Vergaberichtlinie für ein TÜV-Zertifikat: Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Energien" erarbeitet.
Die Aussage des Zertifikates ist, dass der Stromanbieter/Zertifikatsinhaber nachgewiesen hat, dass er regenerativ erzeugten Strom in dem vom Abnehmer gewünschten und vertraglich vereinbarten Umfang bereitstellt und liefert. Damit erhält auf der einen Seite der Verbraucher die Gewissheit, auch nur für das zu bezahlen, was er erhalten möchte - nämlich "Öko-Strom", auf der anderen Seite kann der Stromanbieter mit dem TÜV-Zertifikat sein ehrliches Angebot untermauern und sich von Mitbewerbern abgrenzen.
Folgenden Grundsätzen folgt das Merkblatt 1304:
- Der in Form eines Ökostromproduktes angebotene Strom wird zu 100% aus erneuerbaren Energien gewonnen. Ein Anteil von maximal 50% des Stromes darf aus umweltfreundlichen Anlagen zur Energieerzeugung in KWK (z.B. Erdgas) stammen.
- Das EEG bildet in Deutschland die Definition zu erneuerbare Energieträger – dazu zählt auch das Grubengas.
- Zertifiziert wird für den Erzeuger nur die tatsächlich ins Netz eingespeiste und verfügbare Strommenge.
- Es werden nur eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen als Ursprung von Ökostromprodukten anerkannt – dazu zählen auch qualifizierte Zertifikate. Der Weg des erzeugten Stroms vom Erzeuger bis zum Kunden wird lückenlos geprüft.
- Die Förderung regenerativer Energien ist eine wesentliche Zielsetzung des anbietenden Unternehmens.
- Aufschläge des Ökostromproduktes werden der Förderung regenerativer Anlagen zugeführt und dienen nicht der Gewinnmaximierung.
- Zum Ausgleich der Energiebilanz ist ein Jahr vorgesehen.
- Die technischen, rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für den Berieb der Anlage müssen vorliegen.
- Im Zertifizierungsumfang müssen weitergehende vom Stromanbieter zugesicherte Merkmale enthalten sein.
- Der Rücktritt des Kunden vom Stromliefervertrag soll einfach und risikolos sein.
- Der Kunde wird regelmäßig und korrekt über das zertifizierte Ökostromprodukt informiert.
